Ruthemeyer Asbestsanierung.
Für Ihre Gesundheit.
Asbestsanierung vom Profi!
Sicher. Schnell. Professionell mit Ruthemeyer.
Ob Asbest und Schadstoffvorkommen in Schulen, Privathäusern oder öffentlichen Gebäuden: Wir nehmen Ihnen die Angst vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Die Ruthemeyer Schadstoffsanierung und Instandhaltung GmbH kümmert sich um die Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude.
Die von uns eingesetzten Mitarbeiter sind nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 (Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), TRGS 521 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle) und TRGS 524 (Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen) ausgebildet. Als bei der Bezirksregierung Düsseldorf gelisteter Betrieb führen wir alle Arbeiten sach- und fachgerecht für Sie aus.
In welchen Bereichen und Stoffen kommt Asbest überhaupt vor?
- Dach- und Fassadenplatten
- Leichtbauplatten
- Fußbodenbeläge
- Dämmstoffe/Isolationsmaterialien
- Verputzmaterialien
- Sanitärrohre
Was ist Asbest?
Sammelbezeichnung für verschiedene faserförmige kristallisierte Silikat-Minerale mit einem Durchmesser von max. zwei Mikrometern. Mit bloßem Auge sind die Fasern nicht erkennbar, sodass Asbest unbemerkt austreten und schlimme Folgen mit sich ziehen kann.
Vorkommen und Gewinnung
Hauptvorkommen liegen in Nordamerika, Südafrika, Russland sowie in Brasilien.
In Untertage- oder Übertageminen wird das Mineral bergtauglich abgebaut und im Asbestwerk durch Abspaltung des nichtfaserigen Materials gewonnen.
Was muss ich bei Asbestverdacht tun?
-
Probennahme und Analyse: Um Gewissheit zu erlangen, hilft nur ein Test. Es wird dringend empfohlen, die Probeentnahme von einem Sachkundigen durchführen zu lassen, da bei unsachgemäßem Vorgehen hohe Fasermengen freigesetzt werden können. Die Probe wird in einem anerkannten Labor untersucht.
-
Erkundung: Vor Beginn von Arbeiten in oder an älteren Gebäuden ist eine Erkundung der Baumaterialien auf Asbest durch den Veranlasser (z. B. Eigentümer, Bauherr) erforderlich, um die notwendigen Schutzmaßnahmen planen zu können.
Welche Vorschriften gelten?
-
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Enthält das grundsätzliche Verbot und die Ausnahmeregelungen für ASI-Arbeiten.
-
TRGS 519: Die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519“ legen die strengen Auflagen für den Umgang mit Asbest fest, einschließlich der erforderlichen Sachkunde.
-
Anzeigepflicht: Tätigkeiten mit Asbest müssen in der Regel eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde (z. B. Landesamt für Arbeitsschutz) angezeigt werden.
Wofür wurde Asbest eingesetzt?
Die hitze- und säurebeständige „Wunderfaser“ wurde entweder zu Garnen versponnen/verwebt oder mit anderen mit anderen Materialien vermischt. So eignete sie sich hervorragend für die Auto- und Schiffindustrie, doch in erster Linie für die Bauindustrie.
Wieso ist Asbest verboten?
Durch Untersuchungen wurde die Asbestfaser seit 1970 offiziell als krebserzeugend bewertet. Doch bereits Jahrzehnte vorher gab es Krankheiten, die auf die ehemalige „Wunderfaser“ zurückzuführen sind. Lungenkrebs und Asbestose sind die bekanntesten Risiken der Asbestfasern.
Wer darf Asbestsanierungsarbeiten durchführen?
-
Zulassungspflicht: Arbeiten an asbesthaltigen Produkten/Bauteilen (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, sogenannte ASI-Arbeiten) unterliegen strengen Auflagen. Sie sind grundsätzlich verboten und nur unter bestimmten Ausnahmen und Voraussetzungen zulässig.
-
Fachbetriebe: Die Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden, die die entsprechenden personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllen und eine Sachkunde nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519) vorweisen können.
-
Selbstsanierung: Privatpersonen dürfen festgebundenen Asbest unter strengen Schutzvorkehrungen und Einhaltung der TRGS 519 unter Umständen selbst entfernen, aber nur, wenn das Material beim Entfernen nicht zerbrochen wird und das Risiko gering ist. Angesichts der Gesundheitsgefahren wird jedoch dringend ein Fachbetrieb empfohlen.
Schützen Sie Ihre Gesundheit.
Wir übernehmen die Asbestentfernung und -sanierung.
Zertifiziertes Verfahren
- TRGS-Zert. Asbest (TRGS 519)
- TRGS-Zert. Mineralwolle (TRGS 521)
- TRGS-Zert. Schutzmaßnahmen (TRGS 524)
Demontage und Entsorgung
Wir demontieren und entsorgen die Gefahrenstoffe fachgerecht und unter allen erforderlichen Auflagen.
Beratung und Aufklärung
Wir führen Analysen durch, klären Sie auf und beraten Sie professionell und zuverlässig zur Asbestsanierung.
Ruthemeyer Gruppe
Unsere Leistungen rund um die Asbestentfernung
BT 11 Verfahren
Ausbau von Vinyl-Asbestbodenplatten (Flexplatten) auf Bitumenklebern mittels Handspachtel
BT 17.70 Verfahren
Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund Ruthemeyer-Schleifverfahren
BT 30 Verfahren
Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung (Bohrverfahren mit Direktabsaugung)
BT 32 Verfahren
Abstemmen asbesthaltiger Wand und Deckenbekleidungen in einem Kunststoffbeutel als Schleuse (Stemmverfahren)
BT 40 Verfahren
Entfernen asbesthaltiger ausgehärteter Kleber und zähplastischer Materialien auf festen mineralischen Untergründen ( z.B. Estrich oder Beton) ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Boden- und Wandbearbeitung
BT 42 Verfahren
Ausbau von asbesthaltigem Kitt im Glasfalz durch Aushauen und Schneiden mit und ohne Erwärmung
BT 43 Verfahren
Entfernen asbesthaltiger Wandbekleidungen ( z.B. Putze, Spachtelmassen) von festen mineralischen Untergründen ( z.B. Beton) ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Wand und Randbearbeitung ( inkl. Fensterlaibung)
BT 57 Verfahren
Abfräsen asbesthaltiger Wandbekleidungen (Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen, Farben) sowie Entfernen von Fliesen von festen mineralischen Untergründen (Beton, Mauerwerk)
Schicken Sie direkt hier Ihre unverbindliche Anfrage!
Felder mit * sind Pflichtfelder.
Ihre Partner vor Ort
Ruthemeyer Schadstoffsanierung und Instandhaltung GmbH
Industriestraße 22
40764 Langenfeld
Telefon: 02173 / 20483-0
info@ruthemeyer.de